Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1771-01-01 · Siebenzehntes Stück (1771) · p. Seite 262

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Siebenzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 262 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2577043-2577055-9903573--3362-2580246
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

2Ü2 «X* her die Gewohnheit bestätiget hat. Maimotiides fährt fort noch mehrere dergleichen Fälle zu erzählen, in wie ferne es erlaubt sey, an ein höheres Gericht zu appelliren, oder nicht. Da aber diese ganze Materie nicht wichtig, und für unsere Zeiten nicht interessant genug ist, so können wir das 7. Kap. darinnen sie abgehandelt ist, billig mit Stillschweigen übergehen. — Im achten Rapitel heißt es: Ob gleich die Schrift nur überhaupt gebiete, sich in llr« therlen nach der Menge zu richten, so sey doch durch Tradition fest gefegt, daß in Lebenssachen wenigstens zwo Stimmen vorhanden seyn mästen, wenn man eine» Missethater zum Tode vcrurtheilen wollte. Wenn also derselbe von eilf Stnnmen losgesprochen, und von der zwölften verurtheilet würde, so gelte hier die Mehrheit der Stimmen nicht. — Ereignet sich der Fall, daß l 1 Richter ihn verdammen, und eben so viele «hn lossprechen, und der 2 zsie ist zweifelhaft, ob er der erstern, oder letzter» Parthey beypstichten solle, so werden aus den Beysitzern 2 heraus genommen, und za den Richtern gezogen. Können sie sich auch da noch nicht vereinigen, so werden noch mehrere Beysitzer auf die richterliche Bank gezogen, bis endlich die Zahl 71 voll ist. Sind hier die Parsheyen gleichfalls noch getheilt, und einer von ihnen spricht: Er wüßte nicht, zu welcher er sich schlagen solle, so stehet es den Richtern frey, denselben durch Gründe zu bewegen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.