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Der Jude · 1771-01-01 · Sechzehntes Stück (1771) · p. Seite 246

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Sechzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 246 (sequence 6)
Language
German
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-46 EX» 24 L) Wenn die Richter in ihren Meynungen nicht einig sind; so soll man den mehrern Stimmen beytreten, nach 2 B. Mos. 2 z, 2. „Man soll sich nach der Menge der obrigkeitlichen Personen richten." Z) Gewisse Verbrecher sollen gesieiniget werden, nach; B. Mos. 22, 24. ,,Jhr sollt sie mit Steinen steinigen, und sie sollen sterben " 4) Andere Verbrecher hingegen sollen verbrennt werden, nach? B. Mos. 20,14. „Mir Feuer sollt ihr sie verbrennen." 5) Noch andre soll die Obrigkeit mit dem Schwerdte hinrichten lasten, nach 2 V. Mos. 2 i, 20. „Der soll darum gestraft werden " 6) Einige sollen mit dem Strange vom Leben zum Tode gebracht werden, nach z Mos. 20, r<2. „Beyde der Ehebrecher und die Ehebrecherin» sollen ches Todes sterben " 7) Wieder andere soll man öffentlich aufhangen lassen, nach 5 Mos. 21, 22. „Du sollst ihn an ein Holz hengen." §) Die Leichname derer, welche mit dem Rachsi schwerde der Obrigkeit getodfet worden, sollen noch an eben diesem Tage begraben werden, ß nach.; Mos. si, 2z. „Du sollst ihn noch an!, eben diesem Tage ohnfehlbar begraben." tz 9) Diejenigen, die das Leben noch nicht verwürkct haben, soll der Richter geißeln lassen, nach 5 Mos. 2z, 2, „Wenn er sich der Geißel . schuldig gemacht hat, so soll ihn der Richter vor sich niederwexfen, und ihn in seiner Ge, . genwart A

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