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Der Jude · 1771-01-01 · Sechzehntes Stück (1771) · p. Seite 243

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Sechzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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LS »X» LS 24) Tode seines Vaters, für erblos zu erklären, und über sein Erbe nach eignen Gefallen zu disponiren. — Endlich wird noch derjenige Vater mit Recht getadelt, der ein Kind dem andern ohne llrsache Vorzieher, weil er dadurch nur Haß und Feindschaft unter ihnen anrichtet. Ein deutlicher Beweis davon sey das Exempel Josephs, der auch seinen Brüdern in allen wäre vorgezogen worden.-. Das siebente Kapitel zeiget, was die Obrigkeit zu chun habe, wen» jemand, der in entfernten Ländern lebt, Güter unter ihrer Gerichtsbarkeit zurück gelassen hat, welche sich nunmehr andere anmaßen wollen, unter dem Vorwände, der Eigenthümer in der Fremde sey nicht mehr am Leben. — Das achte Kapitel giebk der Obrigkeit den guten Rath, auf die Güter ihrer in Gefangenschaft gerochenen, oder weggelaufenen Unterthanen ein wachsames Auge zu haben; und wenn diese Güter indessen fremden Leuten anverkrauet werden müßten, in der Wahl derselben, behutsam zu seyn. — Das neunte Kapitel ermahnet die hinkerlassenen Erben, zu einer brüderlichen Verträglichkeit und zu einem uneigennützigen Betragen gegen einander. Desgleichen befiehlt es demjenigen, der die durch seines Vaters Tod erledigte obrigkeitliche Stelle bekommt, die Einkünfte mit seinen Brüdern zu cheilen. —. O. 3 Das

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