Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 230 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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r?y *X» Auslegung hierdurch denen Richtern zu verstehen geben will, daß sie in dergleichen Fällen den Schuldherrn mit den schlechtesten rmd geringsten Stücken uns des Schuldners Vermögen bezahlen sollen; haben die weisen Rabbincn, aus Furcht, daß auf diese Art niemand dem andern etwas leihen würde, die Mirrelstraße zu wählen verordnet. Man soll nämlich nicht das Allerbeste statt der Bezahlung aussuchen, jedoch habe man auch nicht nöthig» das Schlechteste zu wählen. - Melden sich mehrere Creditorcn zugleich , und des Debitors Vermögen ist nicht hinreichend, alle zu befriedigen; so gehen die ältesten Schulden vor, und werden, so weit als des Debitors Vermögen zureichct, nach der Reihe bezahle. Sind sie von gleichem Alter; so wird -as vorhandne Vermögen nach der Anzahl der Creditoren in gleiche Portion verrheilet, jedoch so, daß der, welcher das wenigste zu fodern hak, seine ganze Schuld wo möglich bezahlet kriegt, Betragt z. E, die Concursmaste in allen etwa 2oo Thaler, und die kleinste Schuldpost derer Creditoren allein 100; so wird das Geld in gleiche Theile gecheilet; und der, welcher viel zu fodern hak, bekommt hier eben nicht mehr, als -er, welcher wenig zu fodern hat. Sinh aber *8oo Thaler da, und z Creditores, wovon einer loo, der andere 200, und der dritte Zoo Thaler zu fodern hat, so bekommt der erste sein völliges Hundert. Die andern 202 Thaler werbe» unter die beyde» letzter« in gleiche Theile ge-