Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2577043-2577055-9903571--3329-2580215- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
»x* LL -;t thcilt. Sind;oo Thaler da, so nimmt erstlich ein jeder roo; in die zwey übrigen Hunderte theilen sich sodann die andern bcyden, daß Also der eine von ihnen ganz, der andere aber noch nicht völlig bezahlet wird. — s Ein anderes Exempel ist: Rüben hat an Simeon eine Foderung von 200 Thaler; diej ser aber verkauft sein Feld, ehe die Schuld zahl-; bar ist, an Levi; hier macht sich Rüben, wenn z Simeon nun nicht -mehr zu bezahlen im Wan- E de ist, mit dem verkauften Felde bezahlt, weil zu vermmhen ist, daß derselbe mit auf dieses Feld gesehen, dä er ihm die Schuld geliehen hat. Ist? aber daA Feld, welches Simeon für r oo Thaler verkauft hat, von dem Käufer so verbessert worden, daß cs nunmehr 200 Thaler werth ist; so nimmt Rüben, wenn sich seine Schuldforderung auf 2Oo Thaler erstreckt, mehr nicht als 15 0; die übrigen 5 c> bleiben dem Käufer. Ist hingegen der Werth des Feldes durch einen bloßen Zufall,so daß der Käufer vor sich nichts darzu beygetragen hat, gestiegen; so nimmt der j Schuldherr seine ganze Forderung davon weg. s Haben aber des Schuldners hinterlassenc Erben E bas Feld verbessert, so darf sich der Schuldherv von der Verbesserung nichts zneignen. Bringt der Creditor seinen Wechsel vor die s Obrigkeit, und bittet, sie möchte ihm zu seiner; Bezahlung behülflich seyn, so verführet die Obrig-! keit mit dem Schuldner auf folgende Weise: Dev Schuldner wird gefordert, und ihm aiigedeutek, P 4 daß