Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 229 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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«X* 24 »ry leihen zu überreden. Und z ) Ribbis Merucheees, wenn man nämlich beider Wiedergabe des geliehenen Capitals, den Creditor, um ihn zu fernern Ausleihen williger zu machen, beschenket. Maimonides verbietet so gar, jemanden durch glatte Reden, Lobeserhebungen, mid alle Arten von eigennütziger Höflichkeit, zum Ausleihen zu bewegen; weil alles, woran man Vergnügen findet, auch als Wucher angesehen werden könnte, und schlechterdings in den Worten: -ey Lo TafchicK d. i. Du sollst nicht wuchern, mit begriffen wäre.— Es giebt aber muh erlaubte Vortheile, dergleichen find z. E. folgende: Rüben darf Simeon beschenken, damit er dem Levi das verlangte Capital leihen möge. — Einen Wechsel auf Ivo Thaler kann man vor 90, und nach Beschaffenheit der Umstände, auch noch vor weniger Geld an sich handeln, und hernach das vol-- le Geld dafür einnehmen. — Von verpfändeten Feldern Und Gärten ist es mit Genehmhaltung des Eigentümers erlaubt, die Früchte zu genießen. — u.dergl. m. Wenn ein Schuldner unmündige Erben hinterläßt, so find diese nicht eher gehalten, des Verstorbenen Schulden zu bezahlen, als bis sie völlig erwachsen und mündig find. - Bey der Auspfändung eines Schuldner», wor' ^er die Schrift sich ausdrückt: „Du sollst draußen stehen bleiben,". und nach der jüdischen PZ Aus-