Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 220 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Lra HS «XS sollst nicht zum Pfände nehmen den untersten und obersten Mühlstein." ro) Du sollst deinem Bruder', wenn du was von ihm borgen willst, keine Jntrejsen versprechen, und ihn dadurch zur Sünde reißen : Denn unsre Tradition lehret, daß die Worte: Du sollst am deinem Bruder nicht wuchern, auf diese Art mit zu erklären sind, ii) Niemand soll zwischen dem, der Zinsen nimmt, und dem, welcher sie giebt, einen Unterhändler abgeben, noch ihnen durch Bürgschaft, Zeugen-oder Wcchselschreiben dazu be, hülflich seyn. rr) Von Fremden, nämlich von Götzendienern, kann man so wohl auf Zinsen borgen, als auch welche von ihnen nehmen. Ueber diese Gebote liefert uns Maimoni» öes eine Erklärung von 27 weitläufigen Kapiteln, aus welchen wir unsrer Gewohnheit nach nur das Vorzüglichste anmerken wollen. Es ist etwas Edleres, spricht er, mit willigem Herzen einem armen Bruder zu leihen, als selbst einem Dürftigen ein Allmosen zu geben: denn derjeni, ge, der Allmosen bettelt, hat Dreistigkeit genug, von einem Ort zum andern zu laufen, und so lange zu fodern, bis er etwas erhält; der aber, der in der äußersten Noch etwas borgen will, ist viel zu klcinmächig, jedermann ohne Unterschied anzusprechen; er wendet sich nur dahin, wo er glaubt, bekannt zu seyn, und Hülfe zu finden.— Das allzustarke Mahnen ist sün-lich, und der Glau-