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Der Jude · 1771-01-01 · Vierzehntes Stück (1771) · p. Seite 211

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Vierzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 211 (sequence 3)
Language
German
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LS »X» LS 2lt wider diesen Vertrag, und vergreift sich an den Früchten, so kann der Herr derselben die Bezahlung dafür mit allem Recht svdern. Wenn hingegen des Tagelöhners noch unerwachsrne Kinder von den Früchten nehmen, so darf es ihnen der Hausherr nicht verbieten; auch ist ihr Vater nicht schuldig den Werch dafür zu bezahlen: denn solche Kinder, spricht Maiinonides, genießen das Erste das Beste, was ihnen verkommt, ohne zu überlegen, wem es gehöret: denn sie halten alles was sie sehen vor das ihrige. — Das drepzehenre und letzte Rapitel in diesem Abschnitte lehret, daß man auch gegen das arbeitende Vieh Barmherzigkeit ausüben solle; denn die Worte der Schrift: „Du sollst dem Ochsen, der da krischet, nicht das Maul verbinden," enthielten zugleich den Befehl, daß man das Vieh gehörig füttern, in der Arbeit nicht übertreiben, und es sonst keine Noch leiden lassen solle: und man müsse bedenken, daß sie auch Geschöpfe des großen Gottes waren, der sich aller seiner Kreaturen erbarme. — Endlich erinnert noch Mcrimorrrdes am Ende dieses weitläuftigen Abschnitts, daß, da der gütige Schöpfer durch den Befehl: dem Arbeiterseinett 2ohn nicht vorzuenrhalken, sär die Armen so nachdrücklich gesorgec habe, diese im Gegentheil auch dafür verbunden wären, das Veste ihrer Herren jederzeit vor Augen zu haben, und das was ihnen aufgctragen wwd, genau zu besorgen, und ihr Tagrlohn nicht mit Müßiggchen sondern O 2 durch

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