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Der Jude · 1771-01-01 · Dreyzehntes Stück (1771) · p. Seite 205

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Dreyzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 205 (sequence 13)
Language
German
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22 -»r mlt gemietheken Schiffen, Häusern, und so weiter, -h- Jm sechsten, siebenten, und achten Rapite! werden alle die Fälle genau durchgegangen, die sich bey Verniiethnng der Felder, Archer —- ereignen können, und dabey die Vermiethungen in den Städten, von denen auf den Dörfern unterschieden. In beyden aber soll die Obrigkeit, bey verfallenden Streitigkeiten, auf die in den Contrakten befindlichen Worte und Redensarten genau sehen, und wo keine dergleichen'Con« trakre da waren, die Sache durch den Eid entscheiden kaffen. —. Weiter werden hier die Falle sehr wohl auseinander gesetzt, und entschieden, welche sich zrikragen können, wenn wahrender Pachtzeit die Güter, Hauser, Aeeker, Felder, u. s. w. wohlfeiler, oder theurer geworden sind. — Das neunte Rapitel setzet alle Umstände, die bey Miethung der Tagelöhner Vorkommen können, auseinander. Es heißt da z. Eder Hausherr müsse sich in Ansehung ihrer Hauptsächlich nach deirGebrauchen des Landes richten, und er könne sie nicht nöthigen, ihre Arbeiten früher, oder später anzufangen , und zu endigen, alsaeS gewöhnlich wäre. Eben so sey er gehaltenste mit solchen Speisen zu beköstigen, die einmal eingeführt und üblich sind. Trägt sichs zu, daß jemand Arbeiter annimmk, ohne vorher ihren Lohn fest zu setzen, so wird, im Fall, daß jene mit dem Lohne, der ihnen nach der Arbeit erst bestimmt

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