Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 204 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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204 LH »x» LH les stehen, was unter derselben verunglückt oder nur beschädiget worden ist. Maimoriides sagt ferner: Wenn Tagelöhner ein Faß Wein, oder andere zerbrechliche Gefäße von einem Orte zum andern /ragen müssen, und etwas daran unter« weges zerbrächen, so sollten sie billig gehalten seyn, den daraus entstehenden Schaden zu vergüten. Allein unsere Rabbincn haben aus sehr weisen Absichten verordnet, dergleichen Leute nur schwören zu lasten, daß sie nicht daran Schuld sind. Denn, sagen sie, wenn man Tagelöhner zu Wiederersrtzung des durch sie verursachten Schadens anhielce, so würde man zuletzt solche Leute zu sei, neu Arbeiten gar nicht mehr bekommen können. — Im vierten Rapitei lehret Maimonider, daß man diebey einer Miethe eingegangenen Bedingungen in Acht nehmen, und z. E. nicht in eine bergigke Gegend reiten müsse, wenn man versprochen habe, mit dem gedungenen Pferde nur eine sehr leichte Reise zu machen, x. v. m. Im fünften Aupitel mied gezeigt, daß der, welcher einem andern ein Pferd vermischet, welches aber noch ehe der Abmiether sich desselbigen bedienet, crepiret wäre, verbunden sey, ihm statt desten ein anderes zu seinem Gebrauch zu geben; es müßte denn seyn, daß der Vermiecher ans, drücklich die Worts dazu gesprochen habe: Dreß Pferd will ich dir vermischen. — In diesem Falle braucht er ihm kein anderes dafür zu schaf, fen. — Eine ähnliche Bewandnis hat es mit