Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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*x* 24 22 Z Das dritte Rapitel beschreibet, was eigentlich ein *711) <!)neß Godel scy, d. i.! eine wirkliche Gewaltthätigkeit, oder ein ungefährer Anfall, den man weder voraussehen noch verhindern könnte; dergleichen z. E. ist, wenn «in Thier von ohngefahr fällt, und ein Bein bricht; oder auch von Räubern gewalrthätiger Weise fortgeführet wird. Er erläutert dieses durch einige Beyspiele die von einer Heerde Vieh! Hergenommen sind: z, E. Wenn ein einziger Wolf in der Heerde eilien Schaden anrichte, so! müsse der Hirte diesen Schaden wieder vergüten; - wären aber zween oder mehrere Wölfe auf einj mal unter die Heerde gekommen, so sey er nicht verbunden, für das von ihnen verursachte llnglück zu haften. So auch, wenn die Heerde von zween (vermuthlich nicht gar zu großen) Hunden zugleich und auf einmal angefallen wird, muß er den Schaden bezahlen; sind es aber mehrere ge-! wesen, so ist er von dieser Verbindlichkeit frey. —- I Ferner: Ist der Angriff von einem bewaffneten! Räuber, oder auch von einem Löwen , Ticger,! Wäre, Basilisken, oder von einer Schlange auf! die Heerde geschehen, so ist er gleichfalls hiervon frey: denn dev Hirte war da selbst in Gefahr, sein Leben einzubüßcn; und so weit erstreckt sich j -och seine Verbindlichkeit nicht. Jedoch muß s er darkhun können, daß er die Heerde an keinen i gefährlichen, und solchen Orten geweidet habe,! wo sich Räuber, oder wilde und reißende Thier? ttufziihalten pflegen, Außerdem muß er für alles