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Der Jude · 1771-01-01 · Dreyzehntes Stück (1771) · p. Seite 200

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Dreyzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 200 (sequence 8)
Language
German
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s°o 44 »X* 44 „Mit der Sichel sollst du nicht hin und her fahren." 6) Der Tagelöhner soll auch nicht von den Früchten deö Ortes, wo er arbeitet, mehr nehmen, als er gleich essen kann, nach 5 Mos. 2z, , 4. „Du kannst essen nach deinem Willen, bis du satt bist." 7) Den Thieren, die man zu der Arbeit braucht, soll man, während dal) sie arbeiten, nicht das Maul verbinden, nach 4 Mos. 25, 4. „Du sollst dem Ochsen, der da drischer, nicht das Maul verbinden." ' Aus den 1 z wenläuftigen Kapiteln, in wel« chen bNnimonioes über diese 7 Gehöre körn» »nentirr, wollen wir unserer Gewohnhcrr nach dem Leser nur das Nöchigste, und Merkwürdigste heraus ziehen. Das erste B>ap. redet von den 4 so genannten Schommriist, d. i. Hütern Vder Wächtern; als dem Scho« mer Ehinnam, d.«. der etwas umsonst zurVe- - Wahrung über sich nimmt; dem Schoel, d. i. der von seinem Nächsten eine Sache entlehnet, ohne etwas davor zu bezahlen; dem detv'i) Hloße ch?echar, d. i. der dafür, daß er etwas bewahret, einen Lohn empfängt; endlich dem Hassocher, d. i. der von seinem Nebennwnschen irgend etwas im Besitz hat, und für dessen Gebrauch einen gewissen Zin« entrichtet. — Maimonides theilet dieser Gchomrim ihre Rechte in z Theije.. Erstlich «renn jemand, der irgend ein Gut seines Räch-

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