Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Drittes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2577043-2577055-9903559--3124-2580022- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
48 OXO dein'Haus;« (d. i. deine Frau und Kinder ) und 2 B. Mos. 2i^;. "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau, und meine Kinder," woraus sich schließen läßt, daß beide allemal beweibt seyn, und Kinder haben müssen. Da es ferner in der Schrift heißt: „Weil es ihm bey dir wohl gehet," so muß, wenn er soll gebohret werden, der Here Len Knecht, und der Knecht den Herrn lieben, und beyde müssen gesund seyn. Mit der Durchbohrung gieng es also zu: Waren die sechs Jahre der Dienstbarkeit völlig zu Ende, und der Herr kündigte nunmehr seinem Onechte-die Freyheit an, dieser aber weigerte sich derselben, indem er einwandte: Ich liebe dich, deine Frau, deine Kinder, ingleichen das Weib, das du mir gegeben hast, und die Kinder, die ich mit ihr gezeuget habe; so führte ihn der Herr zu einem Gerichte , welches aus drey Personen bestund, zeigte demselben dis Sache an, rmh führte den Sclaven sodann an die Pfoste, woran er sein rechtes Ohr fegen mußte, welches denn hierauf der Hebe mit einem eisernen Bohrer an die Pfoste an - und abnagelte. Wir haben durch Tradition, daß einer Magd,die nicht frey ausgehen wollte, das Ohr nicht durfte gegebohret werden, welches auch schon aus 2 Most zu erhellen scheint, wo es heißt: «Wenn aber Ler Rriechk zu dir sprechen wird," daß also hier der Knecht allein mit Ausschließung der Magd gemeinet würde. Wenn es aber; Mos, r;, 17. heißet: „Mit deiner Magd sollst dus qzch also