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Der Jude · 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 31

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zweytes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 31 (sequence 15)
Language
German
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LS EXO LS' 31 „Du sollst ihm noch aufiegen, (d. i. beschenken) aus deiner Heerde, ans deiner Scheune, und aus deinem Keller. — von dem, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat, du sollst ihm geben. " 7. Matt soll ihn nicht leer lassen ausgehen, wenn er frey wird, Nach 5 B. Mos. r;, iz. „Wenn dü ihn von dir frey lastest, so sollst du ihn nicht leer von d,r wegschieken. " 8. 9. Wenn ein Jude seine Tochter,aus Ar-s Muth an einen andern Juden verkauft, so muß der Herr sie entweder selbst Heyrathen, »dev wo das nicht angeht, sie. seinem Sohne in dieser Absicht überlassen, oder, wenn er auch dies nicht will, sie doch wenigstens zu lösen geben, (d.i. er darf sie blos als Magd nicht bey sich behalten,) nach 2 B. Mos. 2t, 8. „Wenns aber in den Augen ihres Herrn böse dünket, sich mit ihr zu derheyrathen, so soll er sie lösen lassen." io. An einen fremden RcligionsbertvandteN darf keine hebräische Magd verkauft werden, nach 2 B. Mos. ri, 8. »Da er fälschlich an ihr gehandelt, ( d. i. da er sie Nach dem Befehls Gottes weder selbst geheyrathet, noch seinem Sohne gegeben hak,) so soll et Nicht Gewalt haben , sie an ein ander Volk zu verkaufen. r r. Ein Kananäifcher Knecht soll auf initiier in seiner Dienstbarkeit bleiben, nach z B.M» 2 s,46.,-Ihr sollt sie euch, und euern Söhnen nach euch zum eigenthümlichen Erbe ewig heybehaltett, und euch durch sie bediMN lassen." . Kr. Hat

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