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Der Jude · 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 32

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zweytes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 32 (sequence 16)
Language
German
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S» LS »XE LS 72. Hak sich ein Knecht außer dem Lande Israel von seiner Knechtschaft selbst besreyet, und fliehet ins gelobte Land, um daselbst Schutz zu suchen, so soll ihn niemand seinem vorigen Herrn wieder ausliefern, nach 5 B. Mos 2?, >6 „Du sollst den Knecht an seinen vorigen Herrn nicht wieder ausliefern, nachdem er einmal bey dir Schutz gegen seinen Herrn gesucht hat." i z. Einen solchen Knecht, der sich nämlich durch die Flucht selbst frey gemacht hat, soll niemand drücken, noch betrügen, nach f B. Mos. 23^ 17. »Er soll bey dir in deiner Mitte wohnen , an dem i)rte, welchen er sich dazu wählen wird, in einem deiner Thore, ( d. i. in einer deiner festen Stäöte,) wo es ihm wohlgefällt. DÜ sollst ihn nicht unterdrücken." 4

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