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Der Jude · 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Erstes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 's »X» Feuersbrunst oder ander« Gefahren nicht nach« läßig damit umgehen möge. Indessen verliert doch ein solcher, welcher nach gemachten öffentlichen Kaufe wieder umkehrt, und sein Wort nicht halten will, wenn auch nicht alle vorgeschriebene Rechte dabey beobachtet worden wären, es mag nun seyn, daß der Käufer sein Geld wieder zurück haben, oder der Verkäufer es ihm wieder zurück geben will, den Credit eines ehrlichen Mannes: denn er hat keine Israelitische That gethan, sondern sich der Bestrafung oder Verfluchung des p->2W Mi Schepora - Gebets ausgesetzk. Dieses ist eine gewiff- Fiuchsormul, durch welche die- Richter einen solchen Wetterhahn vor öffentlicher Gemeine und verfluchen, die sich mit diesen Worten anfängt: Mi Schepora, d. i. der welcher Rache an denen, die zur Zeit der GüttdflMh ausgcübet, und die Menschen bcy dem Thurinbarre, ingleichen die Einwohner zu Sodom und Gomorra bestraft hat; derjenige , welch r die Aegypter ins Schilfmeer stürzte, strafe auch den, welcher sein Wort nicht hält!- Wenn sich nun der strafbare Theil. dieses Compliment gefallen laßt, so ist der Kauf hiermit aufgehoben. Wiederruft aber der auf diese Art Verfluchte seine Worte, gesetzt, daß er auch den Fluch nicht verdienet hätte, so wird er doch in aller Betrachtung für einen Meingläubigen gehalten,

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