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Der Jude · 1771-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 346

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 346 (sequence 10)
Language
German
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S?6 »X* 2L so lange in Bann, bis er allen verursachten Aufwand zu ersetzen versickert, i o) Wenn ein Rohen, (d. i. einer von denen, die sich Abkömmlinge von dem Saamen Aarons zu seyn rühmen ) ein Vieh schlachtet, und dasjenige, was eigent, lich einem Rohen davon nach dem Gesetze zukommt, nicht richtig an einen von seinen Brütern abgiebt. (Dieser Punck gehöret nicht für unsere Länder.) t i) Wer den zweeten Tag der hohen Feste, welcher, wie sich unsre Leser noch erinnern werden, erst nach der Zerstörung Jerusalems ein für die-Juden feyerlicher Tag geworden ist, entheiliget, und an demselben arbeitet, 12) Wer an dem Rüsttage vor Ostern Nachmittags eine Arbeit verrichtet, i z) Wer den Nahmen Gottes mißbraucht, und vergeblich im Munde führt, oder bey diesem herrlichen Nahmen ohne Noch schwöret. 14) Wer andre dazuverleitet, diesen großen Nahmen auf gleiche Weise zu mißbrauchen. 15) Wer andre überredet, heilige Speisen außer dem Tempel zu essen. L6) Wer Jahre, und Monate außerhalb den Grenzen des jüdischen Landes festsetzet und ausrechnet , k i. nach Buxd^rfen und Bodenschätzen, wer Kalender verfertiget. UnserS Erachtens aber muß es soviel heißen: Wer sich ibemühet den Umlauf der Jahre , und die Ab- Äbwechslung der neuen Monde so genau zu bestimmen, daß man nach dieser Bestimmung die Heyer des oben gedachten zweyten Festtages nicht nöchig habe: denn die Juden halten dieses außer

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