Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwey und zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 345 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LL ssr Die heutigen Juden wissen nur von den zwey erster« Acren des Banns, nämlich dem Ntdtti, und Cherem, die man sich auch gar leichte zuziehen kann: denn man findet in ihren Büchern folgende 24 Punkte ausgezeichnet, durch welche jeder Israelit in das Nidui verfallet, i) Wer: einen Rabbi verachtet, oder nur geringschätzig von ihm spricht, gesetzt, daß er auch schon, gestorben , ist. 2) Wer den an sich abgeschickten Gerichtsdiencr niederträchtig behandelt, und verspottet. z) Wer seinen Nächsten einen Knecht schilt. 4) Wer eins von den Worten, oder: Aufsätzen der Mabbinen, und noch mehr , von den Worten des Gesetzes verachtet, s) Wer den, ihm von dem Gerichte bestimmten Erscheinungsrermin muthwillig verabsäumet. 6) Wer sich dem gerichtlichen firtheile, das über ihn ausgesprochen ist, nicht gehorsam unterwirft 7) Wer etwas besitzet, das leicht einen Schaden verursachen kann, und es nicht von sich wegschaft,. als, z, E. einen beißigen Hund, einen stößigen Ochsen, eine baufällige und morrsche Leiter, u. f. w. 8 Wer seinen Aster an einen fremden Rpligionsverwandten verkauft. Ein solcher wird so lange in Bann gcklM, bis er a>rf sich nimmt, allen Schaden, und Nachkheil zu vergüten, so einem andern Juden-( Hessen Felder etwa an die Verkauften grunzen) daraus erwachsen kann« ,9/ Wer wider seinen Bruder bcy christlichen Ges richten einen Zeugen abgiebt , unh ihn dadurch in Geldstrafen, öder andre llnkosten, stürzet, zbleibk ' P 5 ' ' ft