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Der Jude · 1771-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 343

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 343 (sequence 7)
Language
German
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»X» 24 4?; Tage, wenn diese noch nicht an schlugen, und ihn zum Gehorsam brachten, so setzte man noch andre zo Tage dazu. Erfolgte nun auch bä die gehofte Beßrung" nicht, so belegte man ihn mit dem mittler» Bann, welcher Leerem hieß, wodurch er vollends von aller menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen wurde. Er mußte zu dem Ende in einer kleinen Hütte von allen Menschen abgesondert, wohnen, außer daß man ihm noch die zu seinem Unterhalte nöchigen Speisen durch Menschen reichen zu lassen, verstattete. — Wie nun die erste Bannart sowohl von den Gerichten, als auch von jeder andern Privatperson verrichtet werden konnte: (Denn wenn nur jemand zudem andern, der eme gewisse Sünde begehen, und sich davon auf keine Weise «brachen lassen wollte, die Worte sagte: du sollst im Bann seyn, so war ers auch,) so mußte dagegen die Verurrheilung zu her zwoten und Mittlern Gattung, wenigstens in einer Versammlung von io Personen, geschehen, wobey man Wachslichter anzünden, auf Hörnern blasen, und schreckliche Verwünschungen erschallen ließ. . Nach geschehener Versiuchung löschte man die angezündeten Lichter wieder aus, anzuzeigen, daß der Verbannte nunmehr von dem himmlischen Lichte ausgeschlossen seyn> sollte.- War der Sünder so verhärtet, daß er auch > durch dieses Mittel nicht gebessert wurde, so kam er endlich in den Bann, welcher Gchamachtr V 4 ' heißt.

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