Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1771-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 341

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2577043-2577053-9903547--3021-2579924
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

OXO 24 ZZl von mir, spricht dek Herr." S. Es. 6, 7.54. 17. Damit will er so viel sagen, daß der Gegeißelte nunmehr, nachdem er seine verdiente Strafe ausgeftanden, gerechtfertiget seyn, und daß ihm die ausgsstandene Geißelung weiter zu keinem Vorwurfs gereichen soll. — Er wird sodann von der Säiils losgebunden; und der Gerichtsdiener überliefert die Geißel wider in die Hände des Richters, von dem er sie erhalten hatte. Und hiermit war die ganze Tragödie^ geendigt. — Wir kommen nunmehr zu dem kräftigsten Zucht Mittel der jüdischen Kirche in unfern Tagen , zu dem Schrecken aller Juden, wodurch sie von ihren Rabbinen wirklich am meisten im Zaume gehalten werden, zu dem von den ältesten Zeiten her unter ihnen gewöhnlichen Banne. Sonst waren Lrey Arten desselben bekannt. Die erste, und erträglichste hieß 1172/Ntdui, d. st eine Absondrung. Der zweyte und mittlere war Oin,<Lsterem, d. i: eine noch härtere Ansschlüßung; Und endlich dest,dritte, als der schönste, -MQtv, Gchamatha, d.H. überhaupt, ein Fluch bis zum Tode, oder eine Excommunication, die mit! dem völligem Verderben, und Untergange der Excommunicirten verknüpft war; oder wie andre wollen , soll es so viel seyn, als das Syrische Maranatha, d. i. der Herr kömmt, anzuzeigen, daß er demHcrrrr selbst zur Strafe übergeben sey. Noch andre übersetzen dieses Wort: da ist hex Tod : denn V I wenn

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.