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Der Jude · 1771-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 326

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Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 326 (sequence 6)
Language
German
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ZI« »X» 24 gen, welche auf beyden Seiten von zwey Personen so lange angezogen ward, bis er den Mund ausrhar, und wenn er ihn nicht öfnete, so brauchte man Gewalt, riß denselben mit einer Zange auf, tränkte ihn mit siedendem Blen, oder Zinn, und verbranine auf diese Art sein Eingeweide. Man weiß kem Exempel, daß jemals ein Missethärer anfeinem Scheiterhaufen verbrannt worden wäre, außer (zur Zeit des andern Tempels) eme verlobete Priestcrstochter, welche Hurerey gen «eben hatte. Weil nämlich das damalige Gericht, welches sie verurtheilte, aus lauter Gaödllcaern bestund, wie solches der Talmu« dische Tractak Su«rheörin im siebenten Kapitel bezeuget, —- Mit der Erdroßlung gieng es auf eben diese Weise zu. Es ward nämlich der Missekhaker bis an die Schenk«! in einen Misthaufen gesetzt , und ihn mit einer Quehle, oder auch linnene!» Stricke die Kehle zugezogen, nur mit dem Unterschiede, daß wenn man einen Strick brauchte, dieser vorher mit einer Ouehle umwickelt wurde, Diese Halsbinden wurden alsdenn auch mit ihm zugleich begraben. — H>e vierte Lebensstrafe, die, wie wir bereits erinnert Hab« n, der König allein diktiren konnte, war die Enthauptung mit dem Schwerdte, oder Beile — Wurde einem Delinquenten der K"pi mit dem Schwerdte abgeschlagen, so geschähe et fast auf eben die Art, wie bey uns. Nahm man chm aber denselben mit einem Veile

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