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Der Jude · 1771-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 325

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 325 (sequence 5)
Language
German
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LS *x» LS zrx stürzen lassen, so, daß die Brust oben auf zu liegen kam. und im Fall, daß er diese jage nicht bekam, so mußte er umgekehrt werden. Starb er sogleich von oi. sem Falle, so war dem Gesetze Genüge ge ch hen, wo aber nicht , so nahm der zwcyre Zenge «uen sehr großen Stein, und warf ihn dem Missethäter auf die Brust. Trieb ihm dieser Wurf den Oden noch nicht aus, so steinig« te ihn alsdeim das ganze Volk zu todte. Wenn eimge Zeit hernach sein Gerippe, in ein von dem Obergerichks dazu verordneteS Grab geleget ward, so gab man ihm auch den Stein mit, damit ihm der Zeuge auf die Brust geworfen hatte. Wenn der Missethäter unter die Zahl der Gotteslästerer, oder Götzendiener gehörte, so ward er nach.seinem Tode an ein Holz, das bey« nahe die Gestalt eines Kreuzes hatte, mit zurück, gebundnen Händen aufgchenket. Hier lreß man ihn bis auf den Abend hangen, und alsdenn bebegrub man ihn mit summt dem Steine und dem Holze, llnter allen Verbrechern wurden dem Gotteslästerer allein noch vor seinem Tode sowohl von den Richtern , als Zeugen die Hände auf dem Kopf gelegt, und zu ihm gesprochen: dein Blut sey auf deinem Kopf: deine Schuld ist über dir selbst. — Hatte man dem Missethäter die Verbrennung zuerkaniit, so wurde er in einen Misthaufen bis an die Schenkel gestellt, und um den Hals mit einem Stricke, oder O.uehle umschlun- Tr gen,

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