Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 324 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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SI4 »XO hellet, Wie sehr die Juden damals wider rmstrttr Erlöser ergrimmet gewesen ftyu müsstn, weil sie von dieser Ordnung bey ferner Verurcheilung ab, wichen. — Um nun wieder auf das vorige, ich meine, auf die vier Lebenssirafen zurück zu kommen, so durfte sowohl das hohe Gericht zu JseWstrlem, als auch die Mirtelgerichre in den andern Städten, welche nur aus 2 z Gliedern bestunden, ruckt mehr, als z davon, nämlich di-GteimAung, ^evbrennung und Erdroßlung, vousts ecken; die vierte hmg-geM, die EnrdmrptunZ mit dem Veile, oder Schwerdt, konnte niemand anders, als der König selbst zuerkennen. — Was erstlich die Steinigung anbetrift, so geschähe dieselbe auf folgende Weise: der Missethäter ward zur Stadt hinausgefuhrer, und wenn «r noch ro Ellen weit von dem Orte des Jam, mers entfernet war, so ließ man ihn sein Sündcubekänutniß ablegen, und seine Thar nochmals öffentlich gestehen. Darauf führte man ihn 6 Schritte weiter fort, und ließ ihn ausklerden. War es eine Mannsperson, so wurde sie ganz nackt ausgezogen, und ihn weiter nichts, als ein Schurz zur Bedeckung der Schaam gelassen, da man im Gegentheile einer Weibsperson eine voll, ständigere Bedeckung erlaubte. Sodann mußte der Verbrecher einen Platz, welcher eine Höhe von 2 Mannslängen hatte, in der Begleitung 2 Zeugen, die seine Ankläger gewesen waren, besteigen, und sich von eitlem derselben Herunterstürzen