Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 318 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Zl8 LS EX* LS Hen, darf man sie überlassen. Eben so wenig iss es auch erlaubet, fremden Religionsverwandten mit Rath und Thac an die Hand zu gehen. —. LNmmonides beschließt endlich diesen Abschnitt mit dem, was sich ereignen könne, wenn einer seines Nächsten Vieh auf dem Wege unter seiner Last liegen sichet; und hier irren unsre Leser nicht, wenn sie sich abermals für eine Ausnahme von der Regel halten , denn es hat sich jeder fremde Religionsverwandte von einem vorübergehenden Juden nur alsdenn Hülfe zu versprechen, wenn das Vieh, welches verunglücken will, entweder selbst einen Juden zugehörek, oder doch wenigstens mit jüdischen Maaren beladen ist. Von so vielen hier verkommenden Fällen wollen wir nur einen einzigen seiner Merkwürdigkeit wegen anführen. Wenn ein Jude zween anderen noihleidenden Juden begegnet, davon der eine sein Feind, und der andre sein Freund ist, so ist er gehalten, jenen zu erst, und ehe er noch seinem Freunde selbst zu Hülfe eilt, seiner Noch zu entreißen, und auf diese Weise zu zeigen, daß er Herr überfeine Leidenschaften sey. — Hier kann doch Maimonides noch fragen , wie es möglich sey, daß ein Jsraelite des andern Feind seyn könne, da Loch die heilige Schrift ausdrücklich spräche: „Du sollst deinen Bruder in deinem Herzen nicht hassen." (Der gute Rabbi muß seine Glaubenshrüder wenig gekannt haben.) Es gubt aber Hey ihnen auch eine gesetzliche Feindschaft, wenn nämlich