Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 319 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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KS *X» zr? nämlich ein Jsraelite von einem andern fük irgend einer bösen That gewarnet wird, und er begehet sie doch , so ist es geboten, ja gar ein verdienstlich Werk, sein Feind zu werben, und daS so lange, bis er von seinem Falle wieder aufstehcr, und Buße khut. Indessen ist er deswegen doch immer verbunden, ihm in seinem Elende, wenn er sich anders von dem jüdischen Glauben nicht gar lossagt, unter die Arme zu greifen. Denn Gott spricht ja selbst: „ Jch^ habe keinen Gefallen an dem Tode des Gottlosen, sondern will, daß er sich bekehre, und lebe. — Hier endiget sich das «ilfte Buch des Mai- »nonides , Las aus 62 langen Capiteln besteht, und 20 Ver-und 16 Gebote enthält; wir wollen nunmehr zur Abwechselung die Rirchen« disciplin, Bannstrafen, und Geißelung der heutigen Juden vor uns nehmen. . * * Sb *- * Gleichwie wir gesehen haben, daß -ergänze Gottesdienst der heutigen Juden dergestaM verändert ist, daß er von dem, welcher ehemals Wer ihren Vorfahren gebräuchlich war, kaum noch etwas ähnliches hat , so werden wir auch ihre itzigen — Verfassungen mit den alten ganz ungleich finden, indem sie durch ein gerechtes Gerichte Gottes alle Gewvlt und Herrschaft gänzlich verlohren haben. Zur Zeit des andern Tempels hatte dieses Volk, ob es gleich nicht mehr