Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1771-01-01 · Zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 319

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 319 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2577043-2577053-9903545--2997-2579902
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

KS *X» zr? nämlich ein Jsraelite von einem andern fük irgend einer bösen That gewarnet wird, und er begehet sie doch , so ist es geboten, ja gar ein verdienstlich Werk, sein Feind zu werben, und daS so lange, bis er von seinem Falle wieder aufstehcr, und Buße khut. Indessen ist er deswegen doch immer verbunden, ihm in seinem Elende, wenn er sich anders von dem jüdischen Glauben nicht gar lossagt, unter die Arme zu greifen. Denn Gott spricht ja selbst: „ Jch^ habe keinen Gefallen an dem Tode des Gottlosen, sondern will, daß er sich bekehre, und lebe. — Hier endiget sich das «ilfte Buch des Mai- »nonides , Las aus 62 langen Capiteln besteht, und 20 Ver-und 16 Gebote enthält; wir wollen nunmehr zur Abwechselung die Rirchen« disciplin, Bannstrafen, und Geißelung der heutigen Juden vor uns nehmen. . * * Sb *- * Gleichwie wir gesehen haben, daß -ergänze Gottesdienst der heutigen Juden dergestaM verändert ist, daß er von dem, welcher ehemals Wer ihren Vorfahren gebräuchlich war, kaum noch etwas ähnliches hat , so werden wir auch ihre itzigen — Verfassungen mit den alten ganz ungleich finden, indem sie durch ein gerechtes Gerichte Gottes alle Gewvlt und Herrschaft gänzlich verlohren haben. Zur Zeit des andern Tempels hatte dieses Volk, ob es gleich nicht mehr

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.