Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 317 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LU »X» LU s»7 Pröbe machte, und es in dem Ofen bräte; bürstete nun dasselbe nicht, ober bekäme sonst keine ungewöhnliche Gestalt, so sey es gar wohl eßbar. Allerley angefreßnen Obstes und andrer ähnlichen Früchte, soll man sich aus gleicher Ve, sorgniß enthalten. — Geld, und Metall rc. rc. soll niemand in den Mund nehmen: denn es sey leicht möglich, daß von aussätzigen, und griudigten Personen, in derer Händen es vielleicht k zuvor war, etwas zurück geblieben oder I es könnten auch noch andere schädliche Schweiße » daran haften; denn aller menschliche Schweiß, r außer nur der im Gesichte nicht, ist ein tödrliches s Gift. Daher soll man nicht einmal seine blose 8 flache Hand unter seine nackte Schulder 8 legen. i Ueberhanpt ist jedermann verbunden, sich füratler Gefahr auf das sorgfältigste zu hüten. Deswegen darf er nicht unter einem baufälligen Hause, oder über eine morsche Brücke weggehn. Aus eben der llrsache darfkeinJudc sich einen freistdenReligicmkverwandten zu seinem Reisegefährte» wählen, weil er seines Gebens nichk bey ihm sicher seyn soll; so darf sich auch niemand einem Arzte, der kein Jude ist, anvertrauen, außer in dem höchsten Nokhfalle. (Das letztre gilt in unfern Tagen nicht mehr.) Ferner sind Gewehr, oder andre schändliche Instrumente an Leute, die einer andern Religion zugechan sind, in gleichen an diebische und räuberische Inden zu verkaufen verboten; an Soldaten, die das Land beschützen,