Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 316 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Zl6 OX* verschieden sey. . Manches schwimme in siüßigen. Dingen gleich oben auf, andres dringe bis in die Mitte, nnd wieder andres sinke ganz unter, und Vergifte nur was auf dein Boden ist. Deswegen habe man dergleichen stüßige Dinge, ohne alle Äusnahme zu meiden. Man soll folglich sich auch nicht damit waschen, nicht das Vieh davon tränken, nicht im Hause damit sprengen, wenn man auskehrt, keinen Kalk zum Bauen damit löschen, u. s. w. Ja man soll es nicht einmal auf die Straße auSgießen, wo immer Menschen durchgehen, und wenn von ohngefähr etwas damit eingemacht ist, so soll man es verbrennen.. D Den Kaßen allein sollen dergleichen Getränke « nichts schaden, und dem ohngeachtet ist es nicht I erlaubt, eine fremde, wohl ab-r seine eigne, da, mit zu tränken. —. Ferner giebt es auch einige Früchte, als Knoblauch, Zwiebeln, Kürbse, Melonen rc. rc. die, wenn sie schon vor geraumer Zeit angeschnitten sind, für eben so gefährlich gehalten, und daher zu essen, durchaus verbothen werden. Jeder, der diesem Gebote zuwider , sich öffentt lich verlauten läßt, er mache sich aus solchen Kleinigkeiten nichts, den soll die Obrigkeit mit Makkus Mapdus bestrafen, d. i. wacker, und fast bis auf den Tod abprügeln lassen. — Alle Thiere, Vögel u. s. w. — die von Schlangen gebissen worden, oder Gift gefressen haben, soll man gleichfalls nicht essen; es wäre denn, daß man vorher mit ihrem Fleische die Probe