Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 315 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS ES HS zr; wieder gepflüget, und besäet, wohl aber andere Arbeit darauf verrichtet werden; und jeder der dawider handelte, wurde gegeißelt. ^— Mit der Sicherheit d es Lebens ist die Sorge für die Gesundheit verbunden, daher haben unsre Rabbinen nach Anleitung der Schrift: „Du sollst in deinHaus kein Blut bringen," (welche Worte sie so auslegen, daß man sich für allem, was der Gesundheit, oder dem Leben nachtheilig scyn kann, sorgfältig hüten müsse,) vielerlei- Dinge verboten, die sie dem Menschen für schädlich gehalten haben. Es soll z. E. niemand seinen Mund an «ine Wasserröhre legen, umso daraus zu trinken. Ingleichen soll man des Nachts aus Flüssen und Teichen kein Wasser trinken. Denn, sagen sie, wie leicht kann man nicht einen Blutigel, oder ein ander gefährliches Insekt mit einschlucken. Ferner soll niemandWasser, Wein, Eßig, Milch, Honig, gewürzte Brühen, und andre ähnliche Getränke, welch? aufgedeckt gestanden haben, zu sich nehmen, weil es sehr leicht möglich sey,daß eine Hausschlange, oder ein ander giftiges Ungeziefer davon getrunken, und seinen Gift da« , selbst zurück gelassen habe.' Wenn daher ein Faß mit Getränke länge Zeit offen'gestanden hat, sd ist aller Genuß des darinnen befindlichen Getränks verboten; und gesetzt es hätten auch neun Personen ohne Schaden daraus getrunken, so ist es doch der loten nicht erlaubt ein gleiches zu thun : weil, wie unsre Rabbiner» bemerken, das Gift von dergleichen giftige»» Kreaturen sehr verschies