Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 310 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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LS OXO LS sung disfälks verdienet habe? Befindet stchs, daß er dieser Strafe schuldig ist, so läßt ihn der Richter in die Freystadk, dahin er vorher geflohen war, wieder zurück bringen, lind zwar in Begleitung zwcer Gelehrten, damit er unter«, Weges für dem Vluträcher sicher scy. Alsdenn muß er aber auch in dieser Stadt bleiben. Denn so bald ers herauszugehen wagt, ist er Vogelfrey, und kann sowohl von dem Blutracher, als auch von jedem andern, dem sein Todtschlag bekannt ist, ohne weitre Umstande überall, wo man ihn nur findet, gewdtet werden, -— Wenn einem derer dienenden Priester, ein dergleichen Zufall begegnet, so dienet ihm der Altar zu einer sicher» Freystadt; nur muß er wenn es ihm etwas helfen soll, sich oben auf den Altar stellen: denn das bloße Anfaßen der Hörner des Altars schützt ihn nicht. Dieser Heiligen Freystädte können sich auch andere die keine Priester find, doch nur in gewissen Fällen bedienen: hat sich z. E. jemand die Ungnade der Obrigkeit zugezogen, und er fliehet dahin, so ist er von aller Strafe frey, er müßte denn nach dem Gesetze den Tod verwirket haben. Zieht sich ein Lehrling die Perweisung zu, so muß ihm sei» Lehrer mit in das Exilium folgen, damit er auf keine Weise an seinem Stuhiren gehindert werde. Betrist ein solches Unglück den Rabbi selbst, so giebc man ihm sein? Icschibeh, d. i. sein Auditorium, oder alle seine Zuhörer mit. -- Stirbt ein Mörder, dem