Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 311 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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GXO Sir die Vertreibung zuerkannt war, , noch ehe diese Strafe an ihm vollzogen ist, so wird doch seine Leiche statt seiner ins Exilium geführet: denn rver einmal verbannt ist, muß so lange der Ho» hcpriester lebt, an dem Orte der Verbannung bleiben, er sey todt oder lebendig. Nach dem Tode des Hohenpriesters aber werden seine Gebeine von da wieder zurück in seine väterliche Gruft gebracht.- Wenn in einer solchen Freystadke die Anzahl' der dahiu geflüchteten so groß wird, daß ße die meisten Einwohner ausmachcn, oder es befinden fich unter ihnen keine , Gekem'm, d. i. Äelteffe, (darunter alle Gelehrte, und andre würdige und verdienstvolle Personen zu verstehen sind) so verliehet eine solche Stadt ihre Freiheiten, und hört folglich auf, ein Freystadt zu seyn. — Die sechs vom Mose und Josua bestimmten Freystadke waren so angelegt, daß sie gleich weit von einander entfernet waren. Die Straße, welche zu denselben führte, war wenigstens?2 Ellen breit, und mußte von der Obrigkeit jährlich einmal, und zwar den r; Tag des Monats j Adar genau besichtiget, und ausgebessert werden, j Es durften übrigens die Städte selbst weder große und sehr befestigte, noch auch gar zu klein, und unansehnlich seyn, sondern man wählte sich altemal Oekter von mittler Größe, welche mit Märkten, und Wasser wohl versehen waren. Um dieselben herum, außerhalb ihrer Ringmauer u 4 wohn.