Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 307 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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LL OXG zo? genau uberein. Diese, und dergleichen Mehrere dürfen zwar von der Obrigkeit auf keine Weise zum Tode verurtheilt werden, weil aber doch ihr verübter Mord offenbar istso werden sie Mit Gefangnißstrafe belegt, und eine Zeitlang mit Wasser und Brod so kärglich gespeiset, daß ihr Eingeweide für Hunger zusammen welken muß; dann aber giebt man ihnen täglich, auf einmal so viel Gersten- Vrod - Kuchen, oder Brey zu essen, als sie verlatzgen, bis sie endlich davon bersten. Es widerfährst dieses aber auch nur ganz allein denen Mördern: denn andre Verbrecher, wenn sie auch gleich noch schändlichere' Thaten, z. E. Blutschande rc. begangen haben, werden sogleich auf freyen Fuß gestellet, so bald man sie vorgcmeldeter Umstände tEgett nicht ködten kann, weil durch andre Verbrechen doch in der Welt nicht so viel Schaden als durch Mord angerichtet wird, wie das Exempel des Israelitischen Königs Ahabs beweiset. Dieser war der größte und eifrigste Götzendiener unter allen seinen Vorfahren, und als seine begangenen Laster vor Gott gebracht wurden, so zog keines seiner Nachkommenschaft den gänzlichen Untergang zu, als der Mord des Naboths, den er doch nicht einmal mit eignen Händen begangen hatte. —. Epikuräer, d. i. entweder solche Judendie sich zu andern Religionen wenden, oder bi« öffentlichen jüdischen Rechte und Gebräuche übertreten, oder Freygeisterwelche ohne Scheu das U 2 besetz