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Der Jude · 1771-01-01 · Neunzehntes Stück (1771) · p. Seite 303

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Neunzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 303 (sequence 15)
Language
German
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»X» )0Z Art entleibet, so Heißt er zwar ein Mörder allein die Obrigkeit kann ihn nicht zum Tode verdammen, sondern der Himmel hat sich seine Rache Vorbehalten. Gleiche Bewandniß har es mit dem , welcher sich selbst ums Leben bringen will. Diö lernen wir aus dein göttlichen Befehle, i B. Mos. 9,5. 6. „Wer Menschen Blut vergießt, das Blut soll wieder durch Menschen der, gossen werden." Diese Worte bezeichnen den Mörder, der mit eigner Hand seinen Nächsten tödtet. -- „Nur euer Blut um eurer Seelen (d. i. uni eures Lebens) willen, tvill ich rächen, oder fodern." Diese Lection gehet den Selbstmörder an. — „Von allen Thieren will ichs fodern. " Hier ist die Rede von einem solchen , der seinen Nächsten durch eüi wildes Thier zerreißen läßt. — Von der Hand des! Menschen, von der Hand eines jeden unter seinen Brüdern will ichs fordern." Dadurch wird der Fall bezeichnet, wenn einer den andern) durch Banditen oder Meuchelmörder — ermorden läßt. Weil Nun bey diesen drey letzter« Arten allemal das Wort NW'"'!'»» Derischah, d. i. fodern , oder untersuchen, stehet, so ist es ja offenbar, daß sich Gott dabey die Rache selbst Vorbehalten hat. Doch kann der König, oder die hohe Obrigkeit, solche Verbrecher auck mit andern harten Strafen belegen, sie z. E. zu Tode prügeln, oder viele Jahre lang ins Gefängniß. legen, oder auch nach Beschaffenheit der Umstände wohl gar tödren lassen. —

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