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Der Jude · 1771-01-01 · Neunzehntes Stück (1771) · p. Seite 299

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Neunzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 299 (sequence 11)
Language
German
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«XG -9was böses zu denken,) soll man keinen Anstoß im Weg legen , nach z B. 19,14. „Du sollst dem Blinden keinen Anstoß setzen.'' 15. Wenn dem Nächsten entweder selbst, oder auch dessen Viehe ein Unglück begegnet, oder nenn man ihn seiner Last unterliegen sichet, so soll man ihn davon zu befreyeu suchen, nach H . V. Mos. rz, s. 16. Eben so ist man verbunden, seinem Nächsten wieder aufladen zu helfen, nach; B. Mos. 22, 4, „ Du sollst ihm wieder aufhelfen." 17 Man soll folglich den Nächsten , oder sein Vieh, weder in seiner Noch, noch unter der Schwere seiner Last erliegen sehen, und, ohne ihm zu helfen, vorüber gehen, nach 5 B. Mos, ' 22,4. „Du sollst nicht s'hen den Esel, oder den Ochsen deines Bruders auf die Erde hinge? fallen und dich davon wegwenden?" Diese >7 Gebote erkläret Maimonides in 1 z Capiteln, aus welchen wir nach unsrer Gewohnheit nur das merkwürdigste auszeichnen wollen. — , Wer seinen Nächsten vorsetzlich , und noch dazu in Gegenwark ändrer umbringt, er mag sich nun hierzu eines Gewehrs, oder anderer tödlichen Werkzeuge bedienen, oder ihn auch mit Feuer verbrennen, der soll mit dem Schwerde getödtet werden. Denn es heißt von einem Mörder in der H.Schrift 2P2' VPA nnkem , man soll Rache von ihm nehmen.

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