Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 296 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2577043-2577053-9903544--2973-2579879- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
-y6 L4 «XO LL haben, vor die Christliche, als ihre rechtmäßige Obrigkeit, zu bringen, als auch sonderlich gegen die armen, und von aller Welt verlaßnen jüdischen Proselyten erstrecke , noch mehr aber möchten sie bedenken, in wie ferne die Anklagen und Eidschwüre solcher Erzbösewichter, die sich kein Gewissen machen, ihren Nächsten, wie wir oben bemerkt haben, die unerhörtesten Laster zu besch -ldigen, und ihre ordentliche Obrigkeit selbst zu Werkzeugen ihrer Bosheit zu misbrauchen, Glauben verdienen können, lleberhaupt aber stehet man hieraus, wie nothwendig das allgemeine Veste erfordere, daß ein jeder Richter an solchen Orken, wo sich viele Juden aufhalten, mit ihren Satzungen und Gewohnheiten nicht ganz unbekannt scy. * >» * « * » X- Dev fünfte Abschnitt NLI") MÜ / Hilchuß Rozeach Ufchmireß sTfephesch, handelt sowohl von dem groben, als subtilen Todtschlag, ingleichen von der Pflicht, das Leben seines Nächsten zu erhalten, in 7 Ge-und rp Verboten. 1. Man soll den llnschuldigen nicht tödten, nach s V. Mos. 20, r 4. „ Du soM nichttödten." . , , 2. Man darf von einem Mörder keine Bestechung, oder Auslösung für seinen begangenen Mord annehmen, nach 4 B. Mös. As, z c. «Ihr