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Der Jude · 1771-01-01 · Neunzehntes Stück (1771) · p. Seite 295

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Neunzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 295 (sequence 7)
Language
German
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»X* LS ->,5 mag übrigens das Vergehen eine Todes < oder Geldstrafe nach sich ziehen, so ist es eine NILS Mlzfe, d. k ein verdienstvolles Werk, (oder eben so viel. als wenn man ein göttlich Gebot erfüllte,) ihn zu tödken. Jedoch soll man ihn erstlich warnen. Wenn er aber dem ohngeachket feste auf seinem Vorfahr besteht, so verlieret sich derjenige, der ihn zuerst aus dem Wege räumt, eine große Seeligkeit. Wenn aber der Moser seine Verrätherey schon vollbracht hat, so halt es Maimomdes für unerlaubt, ihn zu tödten. ( Weil das einmalgeschehene dadurch doch nicht wieder abgeändert werden kann.) Es wäre denn, daßmatt noch mehr dergleichen Bubenstücke von ihm zu befürchten Härte. Besonders aber sollte man mit einem jeden, der sich einem Aibbur d. i. einer ganzen jüdischen Gemeine wiedersetzet und sie quälet: (d. h der ihre Tücke undBoshrik) der christlichen Obrigkeit offenbaren will, oder sich ihren Aussprüchen nicht unterwirft , und deswegen an die hohe Obrigkeit wendet, (als mit einem Verbrecher verfahren, ihn bey der christlichen Obrigkeit anklagen , damit er nach Befinden gefeßelt, gestäupet und gelödtet werde. — Wir bitten hier alle christliche Obrigkeiten , ihre ganze Aufmerksamkeit auf diese jüdischen lehren zu richten, unh zu bemerken, wie weit sich die Rachsucht der Juden sowohl gegen solche Personen unter ihnen , die sich vor berechtiget halten, ihre Streitsachen , welche sie unter, sich auszumachen T 4 haben,

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