Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 286 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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-SS 24 »X* 24 der Zerstöhrung des Tempels hätte man zwar verordnet, Laß dergleichen Ausrufungen in den Synagogen und iehrhausern einer /eben Stadst geschehen sollten; weil sich aber nach der Zeit oft gewaltthätige, und gewissenlose Leute eingefun- -en, welche das Verlohrne dem Könige, oder der Obrigkeit, auszuliefern befohlen hakten, so wäre verordnet worden, das Gefundne nur seinen nächsten Freunden, und Bekannten in derStille bekannt zu machen. Und wenn nach dergleichen Bekanntmachung sich kein Eigenthümer dazu fände, so sey ihm zwar erlaubt seinen Coup zu behalten; doch müsse er die Sache unbeschädigt zu erhalten suchen, und gleichsam so lange einen Hüter davon abgeben , bis Elias käme, d. i. bis sich entweder der wahre Besitzer dazu fände, oder bis der Prophet Elias erschiene, und den selben in prophetischen Geiste an» gäbe. —— Endlich folgen noch eine Menge iRegeln, wie man es mss gefundenen Viehs, Feldfrüchten, Kleidern, und andern solchen Dingen, welche durch die bloße Länge der Zeit Schaden leiden können, zu halten habe, ferner mit'Sachen, an denen kein Merkmal entdeckt werden könne , l z>E. neues Zinn, Geld, u. s. w.) In« gleichen wie man gefundne Documente, Wechselbriefe, Verschreibungen, Kauf-und Scheidebriefe rc. zu behandeln habe; welches wir aber mit Stillschweigen übergehen. —