Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 285 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2577043-2577053-9903543--2961-2579868- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LS «XO LS 28s Juden in gleicher Anzahl unter einander wohnten, etwas fände, so müsse ecs öffentlich ausrufen lassen, und so sich alsdenn ein Jude meldete , welcher entscheidende Merkmale anzugeben wüßte, so sey er schuldig, es ohne Wiederrede herzugeben. Ware aber dir Anzahl der Christen , in einer Stadt den dasigen Juden überlegen, so sey der Jude, das was er noch dazu in Gassen, wo lauter Christen wohnen, fände, nicht nur Nicht auszurufen, verbunden, sondern er könne es auch alsdenn behalfen, wenn sich schon ein Jude dazu meld te; weil der Jude das verlohrne dennoch auch nicht wieder bekommen würde, wennes Christen, oder andre R.lrch! mverwandt n gefunden hatten, und er es auch aus diesem Grunde selbst schon für verlohren gehalten hat. Dinge, idelche der andere mmhwiliig und aus Leichtsinn vernachläßiget, wenn er z. E sein Vieh in einen ofnen unversckloßnen Stall locirer, oder aus Sckäckerey, einen Beutel mit Geld auf die Gasse wirft, darf derjenige, der eS sieht, es zwar sich nickt zueiqnen, aber auch einen solchen muthwilligen Verschwender durch die Wiederzusteliung des Vernachläßigten in seinem Leichtsinne nicht bestärken. Von dem Ausrufe meldet Mm'monides noch, daß zur Zeit des Tempels eine jede Derlohrne Sache viermal in Jerusalem habe ausgerufen werden müssen, nämlich an den g hohen Festtagen, dem Oster- PfingstundLauberhü.ttenfeste, und 7 Tage nach dem letztem. Nach der