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Der Jude · 1771-01-01 · Achtzehntes Stück (1771) · p. Seite 281

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Achtzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 281 (sequence 9)
Language
German
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LA *X* LA rzr nach etwas, (concupiscenrig) wird von ihm als» erläutert: Wenn z. E. jemand von dem Eigenrhume eines andern etwas begehret, und, wofern er dasselbe nicht bald an sich ziehen kann, allerley Mittel braucht, es zm überkommen, er mag nun seine Absichten durch einen zweeten oder dritten Mann, oder durch andere thätige Ursachen zu poußiren suchen, so heißt solches Chemdah, oder das thätige Verlangen. — Thaiwa hingegen ist, wenn zwar jemand eine Lust oder Begierde nach etwas bekömmt; aber sie sogleich wieder unterdrückt, und nicht zum Ausbruche kommen läßt. Indessen sagt er, ist dieses sowohl als jenes in der heiligen Schrift verboten: denn aus der Lüsternheit entstehet doch allemal das wirkliche und thätige Verlangen, oder aus diesem endlich gar gewaltsame Raubereyen; zur Erläuterung dessen führt er die Stelle. Micha C. 2, r. an: „Wenn sie (die auf ihrem Lager Arges denken ) Felder begehret haben; so rauben sie dieselben mit Gewalt" und von diesem kann es endlich leicht zum Mord kommen, wie solches aus der That des Israelitischen Königes Ahab mit dem Naboth, deutlich erhellet. — Vom 2ten bis r iten Capitel werden die Fälle entschieden, welche bey dem späten Ruchtbar werden des Raubes, wenn sich der rechtmässige Eigenthümer desselben, so zu sagen, begeben har, oder wenn der Beraubte, oder auch der Räuber gestorben ist, sich ereignen können. Bey solchen Gelegenheiten müsse der Raub wie- S 5 ' der

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