Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 280 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»N8MMS S8s OXG wenn er ihn nicht kennte, es der Obrigkeit des nächsten Orts auszuliefern. Das verlangen die Worte 5 B. Mos. 22, 4. „So sollst du eS machen mit einem Esel, mit einem Kleide, und mit allem, was deinem Bruder angehört du sollst dich nicht davon entziehen —'s Der Commentar, den LNaimonides über diese Gebote liefert, bestehet aus > 8 weitläuftigen Capiteln, die wir aber bis auf einige wenige Puncke, völlig überschlagen wollen. — Den linker schied zwischen einem Gaslem, d. i. einem Räuber, und zwischen einem spBN /Askan, d. i. einem gewaltthatigen Menschen, bestimmt er auf folgende Weise: Der Räuber ist, nach seiner Meinung,, der, welcher dem andern das Seine mit Gewalt nimmt, und sich z. E. seines Viehes, ohne Erlaubniß zu seinem eignen Nutzen bedient, und das alles nicht etwa heimlich, sondern öffentlich, wie es 2 Sam. 23, rl« heiße: Er raubete den Spieß aus der Hand des Aegyprers. Er nahm ihm den Spieß offenbar, und , mit Gewalt. Der gewaltthätige Mensch hingegen ist der, welcher etwas von seines Nächsten Eigenthume mit Vorwissen, Und Genehmhaltung desselben in Händen hak, ( als z. B. er hat von ihm etwas geborgt, oder er ist ihm Arbeitslohn schuldig) und eö doch nicht herauszugeben willens ist. — Der Unterschied zwischen nivn/ itheindn, d. i. das thätige und wirkliche Begehren, und mren/ Thaiwcr, d. i. die Lüsternheit, oder die angeborne Lust, oder Verlangen nach