Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 278 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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-7» 4L *x» Umständen einen Dieb tödtet,wird als ein Mörder betrachtet. Dieses darfauch alsdann nicht geschehen, wenn man die Absichten des Diebes kennet, und gewiß weiß, daß er, nicht zu tödten, gekommen ist; welches die Worte r B. Mos. 22, 2. verbieten : „Wenn die Sonys über ihn scheint," d. i. nach der Rabbinischen Erklärung: WerR die Sache so gewiß und klar ist, als die Sonne, daß nämlich der Dieb nur, um zu mausen gekommen sey, so sollst du ihn nicht tödten. Wenn also z. E> der Sohn, seinen eignen Vater über 8 den Einbruch bey sich ertappte, so darf er ihn Z nicht tödten, weil der Vater gewiß keine Mords anschlage auf das Leben des Sohnes hatte. Im umgekehrten Falle aber, wenn der Vater seinen Sohn bey sich einbrechen sähe, so könne er ihn ohne alles Bedenken rödten, indem die Väter seltner für den blutbegierigen Händen ihrer Kinder sicher sind, als die Kinder für den Vätern. Denn das letztere kann man aus dem Zeugnisse -er heiligen Schrift beweisen: „Wie sich ein Vß» ter über seine Kinder erbarmet" —— * 2 * X * Des dritte Abschnitt 711281, Hilchuß Gestlah veabedah, beschreibet die Rechte, die bey gewaltsamen Raubereyen, und Verkehren gegangenen Dingen, in Be-