Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 274 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»74 EX» L-k diese Weise zu noch mehrern Diebstählen veranlasset und aufmunterk^ Das ist es, was die Schrift sagt: Wer mit dem Diebe theilek, der hasset seine Seele. Daher soll man nichts kaufen, davon sich nur einigermaßen vermuthen läßt, daß es gestohlen Gut sey., So soll man z. B. von keinem Hirten, Milch, Wolle, und Lämmer; von keinem Gärtner, K r keinen eignen Garten hat, Früchte; von keinem Schneider, Seide, Haubenfleckgen, kaufen. Denn der Schneider ist schuldig, ein Fleckgsn, das Lrey Finger lang, und eben so viel breit ist, und so gar einen Faden, den er noch einfadeln kann, dem Eigenthümer wieder einzuliefern. Nicht weniger soll man sich hüten, von Weibern, Rindern, Gesinde, Ladendienern, ohne Dorwissen ihrer Herren das allergeringste zu kaufen. Weil dergleichen eigennützige oder doch unvorsichtige Käufe mit zu den subtilen Diebstählen gehören, so setzt er auch feste in wie ferne der , welcher gestohlne Güter an sich gekauft, sie wieder herzugeben schuldig sey. Obgleich ein solcher Käufer, spricht er, in allen Fällen billig sein Kaufgeld verlieren sollte, so kann man doch PIWTk MPN L21VV, Mifchum Thekoneß Haschuck, d. i. von wegen der öffentlichen Markt - und Handlungs - Gerechtigkeit nicht allemal so strenge verfahren. Denn wäre mit allen gekauften Diebstählen, auch von denen sich gar nicht vermuthen läßt, daß sie dergleichen sind, weil man sie dem Verkäufer theuer genug bezahr