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Der Jude · 1771-01-01 · Achtzehntes Stück (1771) · p. Seite 273

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Achtzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 273 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Siebenter Band, Achtzehentes Stück. ^as ist ein anderer Rechtsfall, den Maimonides in der Erklärung des zweyten Abschnittes seines n tcn Buchs anführt: wenn jemand von einem Oepollco vorgiebt, daß es-ihm sey gestohlen worden, und solches auch vor Gerichte beschwöret; mittlerweile aber, nachdem er schon geschworen hat, durch Zeugen von dem Äegenrheile überführet wird, so muß er das anvertraute Gut doppelt ersetzend Ueberzeugt man ihmaber noch vor der Ablegung des Endes , so ist er nur schuldig, es einfach wie- , der zu geben. — Wenn jemand.diese Untreue an dem ihm anvertrauten Vermögen eines noch unmündigen Kindes begehet, so idqrf or es bey entdeckten Meineide nur einfach Vergüten, und dieses deswegen, weil es in der Schrift ausdrück, . lick heißt: Wenn ein Mann jemanden was anvertraut. — . Einem Diebe das Gestohlne abzukanfen, ist verboten, und eine sehr große Sünde, weil man ihn dadurch in seiner Bosheit stärkt, und auf 7. B.i8. Sk. T diese

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