Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Siebenzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 269 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LL OX* . 26großes und kleines Maaß Haben, nach; B. Mos. 2s, cz. 14. «Es soll in deinem Hause nicht Gewicht, und Gewicht, nämlich schweres und leichtes seyn." — 6. Niemand soll Mäßig Gewulseyn, d. i. (eigentlich genommen) seinen Nächsten keinen Eingrif in seine Grenßen thun, (nach der weitern Bedeutung aber) man soll niemanden in Handel und Wandel stöhren, niemanden seine Kunden entziehen , oder seine Nahrung abschneiden, und wenn z. V. jemand im Begrife ist, meinem Nächsten etwas zu zuwenden, und ihm Waarcn abzukaufcn, ihm nicht bereden, daß er lieber mit-emen handele — nach 5 B Mos, 19,14. „Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurück trctbeii, oder kleiner machen. 7. Keiner soll einen Menschen aus Israel stehlen, nach 2 B. Mos. 21, 16. „Wer einen Mann stichlet, und ihn verkauft — und nach dem 7ten Gebote, welches, nach den Meinungen der Rabbinen, blos von dem Diebstahle der Seelen handelt. Wir zeichen aus den 9 commentirenden Capiteln unserer Gewohnheit nach gleichfals nur das wesentlichste und merkwürdigste aus —. Wer nur eines Pfennigs werrh stichlet, der hat das Verbot: Du sollst nicht stehlen, schon übertreten. Weil die heilige Schrift einem Diebe das Wiedererstaktungsrechk zuerkennet, so kann der Dieb, welcher sich an dem Eigrnkhume seines