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Der Jude · 1771-01-01 · Siebenzehntes Stück (1771) · p. Seite 266

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Siebenzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 266 (sequence 10)
Language
German
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-66 44 *** 44 Eigenthümer des Ochsen mit nichts mehr als mit dem Ochsen. .— War aber einem Ochsen das Stoßen, oder Beißen was gewöhnliches, so derlohr er seinen ersten guten Namen, und hieß dafür Schor Moed Und bey solchem Faste, mußte nicht nur sein Herr den verübten Schaden ganz ersetzen, sondern auch mit seinem eigenen ^ebeii bezahlen, wofern das stößige Thier einen Menschen getödtet hatte, nach rB, Mos. 21, -9- — Wenn jemand in seinem Hause wilde Thiere anfziehet, welche schon, wie sich der Verfasser ausdrückt, N12*!7> '22 Bene Tharbuß, Kinder der Erziehung, d. i. zahm gemacht geworden sind, so muß doch der Besitzer allen Schaden, da sie jemanden durch Besten, ja Stoßen, u. s., w. anrichsen, ersetzen: weil ein solches Thier so einmal ein ji'N, Thajah Moedeß, d. i. ein zu Veschadidungen von Natur gewohntes Thier ist, wenn man es auch schon gezähmet hat. — Die Thiere aber, welche laut des Tal-- muths zahm seyn können und doch noch Mordest heißen, sind Wölfe, Löwen, Bäre, Tiegeroder Leoparden, pardeles, (eine Art giftiger, und Tiegerfarbiger Schlangen) und andre Schlangen. Wer eines von diesen Thieren besitzt, wenn es auch noch so zahm ist, der muß asten Schaden, den es verursacht, vergüten.— Alle Beschädigungen , die von einem Thiere herrühren, werden in M2N Vboß und Tholdoß,

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