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Der Jude · 1771-01-01 · Funfzehntes Stück (1771) · p. Seite 233

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Funfzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 233 (sequence 9)
Language
German
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-LS *XO LS r;, walit und Herrschaft, welche den Kindern Israel anvertrauet werden soll, mit dem Namen des Gerichts bezeichnet wird , woraus folget , daß das Wort Gericht nicht nur die Strafen der Bvsert, sondern auch nicht selten die Belohnungen dev Heiligen Gottes bedeu.te, und die Worte des Propheten: „Das Gericht wurde gehalten" also ohngsfähr so viel sagen: Siche, setzt ist in der Welt weder Recht noch Gerechtigkeit, weder Gericht, noch Richter: denn weil Gott seine Welt bisher gleichsam aus seiner besonder» Obhut gelassen , und ihre Regierung denen Fürsten und Hohen der Erde überlassen hat , so tHut ein je, der, was ihm beliebt. Der Starke muß Recht haben — Wenn aber der Allgewaltige aufstehen wird, sich des Rechts selber anzunehmen, alsdenn werden die Sachen der Welt mit Gerechtigkeit behandelt, und die Bücher der vorigen Werke vor ihm geöfnet werden. —' So viel Abarbanel. Weil wir einmal in'den polemischen To» gefallen sind , so müssen wir auch noch zeigen, wie seine Glaubensbrüder diese Heterodoxie an ihm zu ahnden wissen : Der berühmte LNanafse, Ben Israel,' sucht seinen Irrthum in dem LIischmar Lhaiin, S, 40, C. 5. 2. mit folgenden Gründen zu widerlegen: Aus den Worten des treflichen Lehrers (Abarbanels) folget, daß nach der feyerlichen Auferstehung ,des Fleisches kein besondrer Tag des Gerichts, sondern nur ein Tag der Strafe, und der Rache P 5 ' styl

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