Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 196 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2577043-2577053-9903537--2867-2579779- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
iy6 LS «X* keiner Unreinigkeit unterworfen. — Die übrigen 19 Kapitel enthalten so viel rabbinische Subtilitäten, und Spitzfündigkeiten, daß man ein mäßiges Buch damit anfülten könnte.. Wir wollen aber dieselben, ihrer Unerheblichkeit wegen ganz djmittiren. * * 4b U 4t 4t --tc -X- Dev zweete Abschnitt nis rivlidr Hilchuß poreh Adumah, giebt Unterricht von den Rechten und Gebräuchen, die man bey Verbrennung der rothen Luh, beobachten mußte, und enthält nux 2 Gebote: 1. Man war schuldig, die rothe Kuh außer dem Lager zu verbrennen , und ihre Asche aufzubehalten, nach 4 B. Mos. 19, 2. 9. Sie sollen eine rothe Kuh nehmen, die keinen Fehler hat. — ' - ' 2. Aus der Asche dieser Kuh mußte man das Wasser der Unreinigkeit *) (welches Luther ganz *) Wir müssen bey dieser Gelegenheit, einen un. vergebliche» Fehler bemerken, welchen Bodenschätz, im Anhänge zu seinen 4ten Thetle S. iyz. C. 2. begangen hat. Er übersetzet dieses Gebot also: Das Wasser eines Blutflüßigen Weibes verunreiniget einen reinen Menschen, und reiniget einen unrein.«. Weil das Hebr. Wort , Nidda in der heiligen Schrift bisweilen von einem Weibe gebraucht wird, die ihre monatliche Zeit hat, so hat er diese Bedeutung auf