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Der Jude · 1771-01-01 · Dreyzehntes Stück (1771) · p. Seite 196

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Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Dreyzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 196 (sequence 4)
Language
German
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iy6 LS «X* keiner Unreinigkeit unterworfen. — Die übrigen 19 Kapitel enthalten so viel rabbinische Subtilitäten, und Spitzfündigkeiten, daß man ein mäßiges Buch damit anfülten könnte.. Wir wollen aber dieselben, ihrer Unerheblichkeit wegen ganz djmittiren. * * 4b U 4t 4t --tc -X- Dev zweete Abschnitt nis rivlidr Hilchuß poreh Adumah, giebt Unterricht von den Rechten und Gebräuchen, die man bey Verbrennung der rothen Luh, beobachten mußte, und enthält nux 2 Gebote: 1. Man war schuldig, die rothe Kuh außer dem Lager zu verbrennen , und ihre Asche aufzubehalten, nach 4 B. Mos. 19, 2. 9. Sie sollen eine rothe Kuh nehmen, die keinen Fehler hat. — ' - ' 2. Aus der Asche dieser Kuh mußte man das Wasser der Unreinigkeit *) (welches Luther ganz *) Wir müssen bey dieser Gelegenheit, einen un. vergebliche» Fehler bemerken, welchen Bodenschätz, im Anhänge zu seinen 4ten Thetle S. iyz. C. 2. begangen hat. Er übersetzet dieses Gebot also: Das Wasser eines Blutflüßigen Weibes verunreiniget einen reinen Menschen, und reiniget einen unrein.«. Weil das Hebr. Wort , Nidda in der heiligen Schrift bisweilen von einem Weibe gebraucht wird, die ihre monatliche Zeit hat, so hat er diese Bedeutung auf

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