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Der Jude · 1771-01-01 · Dreyzehntes Stück (1771) · p. Seite 194

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Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Dreyzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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8 r?4 LS *XO LS Das erste Kapitel redet überhaupt von der Art und Weise, wie man sich an einem todten Körper verunreinigen könne. Dieses geschiehet entweder durch Anrühren , oder durch Tragen, oder durch den Aufenthalt in einem Hause, worinnen ein Todler,oder auch nur ein Theil oder Glied von einer Leiche befindlich ist. Er behauptet, daß auch so gar in gewissen Fällen, das Anrühren eines Sterbenden verunreinige. — Das zweyte und dritte Kapitel zeigen, daß 'sowohl ein unreifes und frühzeitiges Kind, als auch alle seine einzeln und abgesonderten Glieder nicht weniger als ein jeder andrer Tobte verunreinigten. Denn alles was an einem Tdken ist, verunreinige den Menschen, ausgenommen Haare, Nagel, und Zahne, wenn sie nämlich von dem Körper abgesondert sind. — Das vierte Kapitel specificiret die Arten der Unreinigkeit, die von dem Blute eines entseelten Körpers verursachet werden können, und lehret, wie man sich verhalten müsse, wenn von der Substanz eines Todten indem Hause auch nur eine Olive groß verloren gegangen wäre. - Das;te und 6te Kapitel meldet, daß nicht nur Menschen, sondern auch sogar Gefäße durch rodte Körper verunreiniget werden konnten. — Es wurde! damit so genau gehalten, daß ein-durch einem Leichnam verunreinigten Menschen berührtes Geräthe, als von dem Todten selbst verunreiniget anzuseher» war, wofür es 7 Tage lang gehalten wurde. Sv auch umgekehrt. 'WenN

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