Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 193 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2577043-2577053-9903537--2864-2579776- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Der Jude. Siebenter Band, Dreyzehentes Stück. zehnte Buch des Maimonides, » in welchem er die Jüdischen Ver, und Gebote durchgehet, führt den Titel iss Nnnv , Gepher Tnherah, daß Buch der Reinigung, handelt theils von den Gegenständen der Verunreinigung, theils von denen darwider zu gebrauchenden Mitteln, uud bestehet aus- 8 Abschnitten. Der erste Abschnitt nv Tidrviv Hilchuß Tummeß Meß, die Rechte bey der Verunreinigung an Todten, enthält das einzige Gebot: daß ein todker Körper, oder Leichnam nach 4 B. Mos. 19,14-di'runreinige? denn es Heißt daselbst: „dieses ist das Gesetz eines Menschen, der im Zelte (oder im Hause) stirbt r Ein jeder der in das Haus hinein geht, und alle, die im Zelte sind, sollen sieben Tage unrein seyn." Maimonides füllt mit der Erklärung dieses einzigen Gebotes 25 Kapitel an, daraus wir yur einige wenige Puncte notiren. 7. B. r z.St. N Da-