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Der Jude · 1771-01-01 · Zwölftes Stück (1771) · p. Seite 190

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Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwölftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 190 (sequence 14)
Language
German
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ryo »X* bnn <l)leh Vejsred, d. i. das steigende, und fallende Opfer, weil es eines jeden Vermögen proportioniret war. 5. Wenn ein Srmedrium, oder Höhere- Gericht in seinen Aussprüchen, oder Lehren geirret hatte, so mußte es dafür seine Opfer bringen, nach z B. Mos. 4, rz. „Wenn die ganze Gemeine Israel, (welche von der Obrigkeit repräsentiert wird,) sich versündiget. — Der lebhafte Vorsatz, dein Eyde unserer Wochenschrift immer näher zu rücken , widerrath uns einen Auszug aus den i; ganz interrejsanten Capiteln, in welchen Maimouides diese 5 .Gebote und zugleich viele Stellen der heiligen Schrift erläutert. * -* -* -K * * Der fünfte Abschnitt / N122, Hilchuß Mechusre Raporeh, handelt von denjenigen Personen, die nicht eher von ihrer Unreinigkeit rein werden konnten, bevor sie ein Opfer gebracht hatten. Dieses waren Blut- und Saamenflüßige, Aussätzige, und Kindbetr terinnen. Denn ob sie sich gleich durch Baden und» Waschen von ihrer Unreinigkeit gesäubert Hatten, und denselben ganzen Tag hingehen ließen, so wurden sie, besonders wenn sie vom priesterlichen Stamme waren , doch noch nicht für so rein gehakten, daß sie von den Opfern ihren gewöhnlichen Antheil hätten genießen dürfen. Sie mußten zuvor ihr Opfer gebracht haben. —r Dieser Abschnitt enthält 4 Gebote, ass

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