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Der Jude · 1771-01-01 · Zwölftes Stück (1771) · p. Seite 189

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Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwölftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 189 (sequence 13)
Language
German
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LS »X» LS -84 z. Auf einige Sünden; wenn z. E. jemand eine Treulosigkeit an geheiligten Dingen, oder aüch einen Diebstahl und Raub begieng, oder wenn jemand eine nsiin rinsiv, Gchiphcha Cheeupha (d. i. eine Magd von jüdischem Geschlecht, die nach den mosaischen Gesetz« ihrem Herrn sowohl , als seinem Sohne zum Veyschlafe frey stund, und welche, so lange sie mit dieser Ehre unverschoner blieb, Cherupha, eine verschmähet« hieß, in welchem Falle sie ihr Herr entweder ausstatten, oder frey lassen mußte) beschlief, ingleichen bey der Reinigung der Nasiräer und Aussätzigen, mußte ein Schuldopfer, gebracht werden, das den Namen ^"11 Oschem U)ad<ri, (ein bestimmtes Schuldopfer) führ, te, weil es nämlich auf diese Arten von Sünden verordnet war. 4. Der Sünder war verbunden auf wissentlich begangene Sünden nach seinem Vermögen ein Opfer zu bringen, der Reiche von vierfüßi« gem Viehe. der Arme hingegen von Flügelwerk, oder den ivten Theil eines Epha Mehls, nach 5 B. Mos.;, 7. ii. „Wenn seine Hand nicht dahin reicht, ein Lamm anzufchasfen, so soll er für seine Schuld, die er begangen hat, zwo Turtel-oder zwo junge Tauben bringen. Wenn aber auch dazu sein Vermögen nicht hinlänglich ist, so soll er den ivten Theil eines Epha Semmelmehls zum Schuldopfer bringen." Ein solches Opfer hieß , Lorban

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